Deutsch

Vor der Reise an die Ausweise und Pässe denken: Bürgerbüro informiert über Regelungen für Minderjährige

Die Sommerferien rücken näher, die Reiseplanung läuft – doch sind alle Ausweisdokumente noch gültig? Das Bürgerbüro Rastatt, Herrenstraße 15, empfiehlt, Personalausweis und Reisepass frühzeitig zu beantragen, da es in den Sommermonaten zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Antragstellung nur mit Zustimmung beider Sorgeberechtigten

Für die Beantragung eines Personalausweises bei Kindern bis 16 Jahren sowie eines Reisepasses bis zum 18. Lebensjahr ist die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich, auch bei getrenntlebenden Eltern.

Ein Elternteil kann sich dabei mit einer schriftlichen Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Das Kind beziehungsweise der Jugendliche muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein, damit die Identität geprüft werden kann.

Weitere Möglichkeiten und notwendige Nachweise

Alternativ kann ein Elternteil den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen, wenn das andere sorgeberechtigte Elternteil das Dokument später abholt. In diesem Fall ist keine zusätzliche Einverständniserklärung notwendig.

Ein Elternteil kann den Antrag auch allein stellen, wenn dies durch eine familiengerichtliche Entscheidung erlaubt ist oder es das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Die entsprechenden Nachweise müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Bei Unklarheiten können sich sorgeberechtigte Eltern vor der Beantragung eines Ausweises oder Passes für ihr Kind an das Bürgerbüro Rastatt wenden: buergerbuero@rastatt.de

(Erstellt am 18. Mai 2026)

Zugeordnete Tags