Baumschutzsatzung: Abschaffung dauert trotz Beschluss noch
Das Ringen um die Abschaffung der bestehenden Baumschutzsatzung geht in die nächste Runde: Der Gemeinderat der Stadt Rastatt hat in seiner jüngsten Sitzung vom 23. Februar mit deutlicher Mehrheit (22 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) der Satzung zur Aufhebung der bestehenden Baumschutzsatzung zugestimmt. Indes: Das Verfahren birgt Hürden.
Denn mit der formalen Aufhebung der Satzung ist es nicht getan, mit dem vorliegenden Beschluss wird lediglich das Verfahren zur Aufhebung der Baumschutzsatzung in Gang gesetzt. Das gestaltet sich wie folgt: Nach der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Aufhebungssatzung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und im Rathaus Herrenstraße 15 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Naturschutzvereinigungen beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend geprüft und danach wieder dem Gemeinderat zur Abwägung vorlegt, was voraussichtlich im Sommer der Fall sein könnte.
Wichtig zu wissen
Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleibt die aktuelle Baumschutzsatzung in Kraft. Unabhängig davon gelten außerdem ganzjährig artenschutzrechtliche Vorgaben. Das bedeutet, dass vor jeder Baumfällung geprüft werden muss, ob Belange des Arten- und Naturschutzes betroffen sind. Mehr Infos unter https://www.rastatt.de/baumschutzsatzung
Hintergrund
Die aktuelle Baumschutzsatzung wurde in der Gemeinderatssitzung am 21. März 2022 beschlossen. Der Gemeinderat hat zuletzt nach Anhörung der Ortschaftsräte in der Sitzung am 29. September 2025 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung der Baumschutzsatzung einzuleiten. Insbesondere der hohe bürokratische Aufwand für die Umsetzung sowie die verpflichtenden Nachpflanzungen, die in der Praxis oft nicht durchführbar waren, standen damals in der Kritik. Auch seien häufig im Außenbereich Bäume gefällt worden, doch dieser Bereich wird von der Satzung gar nicht erfasst. Sie gilt nur im Innenbereich, umfasst also Flächen innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne sowie innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Nachhaltige Sicherung des Gehölzbestands im Stadtgebiet bleibt Ziel
Seit Einführung der Baumschutzsatzung konnten insgesamt 234 Bäume geschützt, erhalten oder durch Ersatzpflanzungen kompensiert werden. Demgegenüber steht aber eine deutlich höhere Zahl an städtischen Bäumen, die in den vergangenen Jahren aus verschiedensten Gründen gefällt werden mussten und deren Verlust nicht kompensiert werden konnte. Natürlich sei es erstrebenswert – so die Verwaltung in der Sitzungsvorlage – beides zu erreichen: Privaten Baumschutz mittels Satzung und Schutz der Bäume in öffentlicher Hand. Aber beides sei insbesondere aus personellen Gründen nicht möglich. In der Abwägung, an welcher Stelle der mögliche Personaleinsatz mehr zur nachhaltigen Sicherung des Gehölzbestandes im Stadtgebiet beitragen kann, hat sich der Gemeinderat auf Empfehlung der Verwaltung entschieden, dies eher beim städtischen Baumbestand zu tun.
Wie geht es weiter ohne Baumschutzsatzung?
Es sollen zum Schutz unserer Bäume auch weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um auch ohne Baumschutzsatzung Bäume auf Privatflächen zu erhalten bzw. Neupflanzungen zu veranlassen (beispielsweise in Bebauungsplänen).
