Landtagswahl: Änderung bei Briefwahlanträgen ab 2. März 🗳️ Am Sonntag, 8. März, steht die Landtagswahl an. Wenn Ihr per Briefwahl wählen möchtet, dann beachtet bitte folgende Infos: ➡️ Ab Montag, 2. März, können Briefwahlunterlagen nicht mehr digital über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruc...
Landtagswahl: Änderung bei Briefwahlanträgen ab 2. März 🗳️ Am Sonntag, 8. März, steht die Landtagswahl an. Wenn Ihr per Briefwahl wählen möchtet, dann beachtet bitte folgende Infos: ➡️ Ab Montag, 2. März, können Briefwahlunterlagen nicht mehr digital über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code und auch nicht über den Link auf www.rastatt.de beantragt werden. ➡️ Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen am besten persönlich direkt vor Ort im Bürgerbüro (Herrenstraße 15) oder bei einer Ortsverwaltung zu beantragen, da ansonsten für eine pünktliche Zustellung auf dem Postweg keine Gewähr übernommen werden kann. ➡️ Die ausgefüllten Wahlunterlagen können bis spätestens Sonntag, 8. März, 18 Uhr, in den Briefkasten des Historischen Rathauses (Marktplatz 1) eingeworfen werden. Oder in den Ortsverwaltungen zu den geltenden Öffnungszeiten. ➡️ Möglich ist außerdem, die Briefwahl direkt vor Ort durchzuführen – im Bürgerbüro sowie in den Ortsverwaltungen stehen entsprechende Wahlkabinen und Wahlurnen zur Verfügung. ➡️ Schriftliche Beantragung: Die Briefwahl kann bis spätestens Freitag, 6. März, 15 Uhr, noch schriftlich (per Wahlbenachrichtigung, Brief, Postkarte, Vordruck) oder elektronisch (per E-Mail) beantragt werden. Zu nennen sind jeweils Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift. 🚧 Hinweis: Am Wahlsonntag kann das Wahllokal 007-03 in den Technischen Betrieben nur aus Richtung Friedrichring angefahren werden. Grund ist der Fernwärmeausbau in der Plittersdorfer Straße im Bereich der Einmündung Platanenstraße. ‼️ Bitte beachtet noch die ausführlichen Hinweise zur Briefwahl auf unserer Website: www.rastatt.de/aenderung-briefwahlantraegen-ab-2-maerz #Rastatt #Landtagswahl #Briefwahlantrag
Landtagswahl: Änderung bei Briefwahlanträgen ab 2. März 🗳️ Am Sonntag, 8. März, steht die Landtagswahl an. Wenn Ihr per Briefwahl wählen möchtet, dann beachtet bitte folgende Infos: ➡️ Ab Montag, 2. März, können Briefwahlunterlagen nicht mehr digital über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code und auch nicht über den Link auf www.rastatt.de beantragt werden. ➡️ Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen am besten persönlich direkt vor Ort im Bürgerbüro (Herrenstraße 15) oder bei einer Ortsverwaltung zu beantragen, da ansonsten für eine pünktliche Zustellung auf dem Postweg keine Gewähr übernommen werden kann. ➡️ Die ausgefüllten Wahlunterlagen können bis spätestens Sonntag, 8. März, 18 Uhr, in den Briefkasten des Historischen Rathauses (Marktplatz 1) eingeworfen werden. Oder in den Ortsverwaltungen zu den geltenden Öffnungszeiten. ➡️ Möglich ist außerdem, die Briefwahl direkt vor Ort durchzuführen – im Bürgerbüro sowie in den Ortsverwaltungen stehen entsprechende Wahlkabinen und Wahlurnen zur Verfügung. ➡️ Schriftliche Beantragung: Die Briefwahl kann bis spätestens Freitag, 6. März, 15 Uhr, noch schriftlich (per Wahlbenachrichtigung, Brief, Postkarte, Vordruck) oder elektronisch (per E-Mail) beantragt werden. Zu nennen sind jeweils Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift. 🚧 Hinweis: Am Wahlsonntag kann das Wahllokal 007-03 in den Technischen Betrieben nur aus Richtung Friedrichring angefahren werden. Grund ist der Fernwärmeausbau in der Plittersdorfer Straße im Bereich der Einmündung Platanenstraße. ‼️ Bitte beachtet noch die ausführlichen Hinweise zur Briefwahl auf unserer Website: www.rastatt.de/aenderung-briefwahlantraegen-ab-2-maerz #Rastatt #Landtagswahl #Briefwahlantrag